LAGE:

Im östlichen Teil des Wetteraukreises liegt die Stadt Büdingen und ihre Ortsteile. Die aktuelle Einwohnerzahl beträgt insgesamt ca. 23.000. Die Immobilie steht nur ca. 2 km von Büdingen entfernt in einem Ortsteil. Vor Ort gibt es einen kleinen Laden für den täglichen Bedarf, eine Pizzeria, mehrere Vereine und einen Kindergarten. Die Grundschule ist im Nachbarort und die weiterführenden Schulen sind dann in Büdingen.

IMMOBILIENDETAILS:

  • 63654 Büdingen-OT
  • verklinkertes Okal-Haus (Holzrahmenbau), Baujahr 1966/67
  • massiver Kellerbereich, hier ist eine Einliegerwohnung möglich
  • 986 m² Grundstück
  • ca. 180 m² Wohnfläche EG/DG
  • großer Wintergarten in Süd-Ausrichtung
  • Garage, Baujahr 1971
  • Ölheizung Viessmann, Baujahr 1992
  • Solaranlage für Warmwasser, ca. 10 Jahre alt
  • ruhige Wohnlage am Ortsrand
  • Holzfenster und Kunststofffenster
  • Notwendigkeit von renovieren und präventieren
  • EG: Küche, Elternschlafzimmer, zwei Kinderzimmer, Badezimmer, Gäste-WC, Flur, Bürozimmer, großes Wohnzimmer mit Essecke und Ausgang in den Wintergarten und in den Garten.
  • DG: Badezimmer, zwei Kinderzimmer, Aufenthaltsraum
  • KG: Küche, Badezimmer, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Abstellraum, Heizungsraum, Kellerraum, Garage.
  • Kaufpreis = 280.000 €

ÄLTERE HOLZRAHMENBAUHÄUSER:

Weil sie meist auf großen Grundstücken in infrastrukturell gut erschlossener Nachbarschaft stehen, sind die Häuser bei Familien wieder beliebt. Großzügig sind auch die Grundrisse. Daraus lässt sich einiges machen.

Die Häuser haben allerdings auch ihre ganz typischen Eigenschaften. Wer ein älteres Holzrahmenbauhaus auf modernen Standard bringen möchte muss renovieren und präventieren.

ENERGIEAUSWEIS:

Energieausweistyp = Bedarfsausweis
Wesentliche Energieträger = Heizöl
Heizungsart = Ölheizung
Baujahr = 1966
Endenergiebedarf des Gebäudes = 118 kWh (m²*a)
Energieeffizienzklasse = D

KÄUFERPROVISION:

Die Käuferprovision beträgt 7.854 Euro, inklusive Mehrwertsteuer, und ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig.

ALLGEMEINES:

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Der Immobilienmakler ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung seinen Vertragspartner zu identifizieren.

Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass ausschließlich Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse) bearbeitet werden können.

 

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