Bieterverfahren

Das Bieterverfahren

Immobilien im Bieterverfahren verkaufen bzw. vermitteln ist einmal ein anderer Weg der Immobilienvermarktung.

Bieterverfahren bedeutet beim Verkauf einer Immobilie zuerst einmal nichts anderes, als dass mehrere Interessenten innerhalb eines definierten Bietzeitfensters zeitgleich auf das gleiche Objekt bieten. Es handelt sich um ein „freibleibendes Angebot“ und stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes dar.

Die Erstbesichtigung der Verkaufsimmobilie mit Interessenten findet zeitgleich an einem bestimmten Tag statt.

Wie sieht ein Interessent den derzeitigen „Marktwert“ der Immobilie?

Nur der Interessent für das Kaufobjekt bestimmt alleine, welches Gebot er abgeben möchte!

Es ist keine Auktion und auch keine Versteigerung.

Das Gebot muss dann nach der Immobilienbesichtigung schriftlich per Post oder E-Mail an den Makler geschickt werden.

Die drei Höchstbietenden werden dann in den nachfolgenden Verhandlungen berücksichtigt. Eigentümerzustimmung vorbehalten! Der Verkäufer ist nicht verpflichtet das Höchstgebot zu akzeptieren.

Bei der Teilnahme am Bieterverfahren sollte die Immobilienfinanzierung gesichert sein.

Die Abwicklung ist dann sehr individuell und persönlich und wird bei der Immobilienbesichtigung bekannt gegeben. Es wird dann sehr gerne ein weiterer, zweiter Besichtigungstermin vereinbart, wo sämtliche Fragen geklärt werden und dem Interessenten weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.

Ein rechtswirksamer Hauptvertrag im Bieterverfahren kommt nur mit einem notariell beurkundeten Kaufvertrag zu Stande. Es werden alle Vertragspunkte mit dem Verkäufer und dem Interessenten besprochen, um dann nach Vorlage der schriftlichen Finanzierungsbestätigung vom Interessenten den notariellen Kaufvertrag abzuschließen.

 

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