Wir halten Sie auf dem Laufenden! An dieser Stelle berichten wir über wichtige Neuerungen im Bereich Immobilien, Bauen und Baufinanzierung.
Den Energieausweis gibt es als Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Um die Qualität zu verbessern, legt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) strengere Sorgfaltspflichten für Ausstellende von Energieausweisen fest.
Seit dem 01.11.2020 ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz GEG) in Kraft. Damit gibt es nun für die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäuden eine einheitliche Rechtsgrundlage. Dies gilt für den Verkauf ebenso wie für die Vermietung. Spätestens bei einer Hausbesichtigung oder Wohnungsbesichtigung muss der Energieausweis dem Interessenten ohne Aufforderung vorgelegt werden. Bei Vertragsabschluss muss er dem Käufer/Mieter unverzüglich ausgehändigt werden.
Unter Geldwäsche versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen. Diese illegalen Einnahmen werden bei der "Wäsche" in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeführt. Darf der Immobilienmakler meine Identität prüfen? JA (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 GWG). Der Immobilienmakler hat seinen Vertragspartner zu identifizieren.
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